Batteriegesetz
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Batterien zurückzunehmen, zu sortieren, zu entsorgen und unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:
Sie, als Endkunde sind als erster dafür verantwortlich, das Altbatterien und Altakkus wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, entsorgt werden.
Sie dürfen lt. deutscher, österreichischer und schweizerischer Batterieverordnung keinesfalls im Hausmüll entsorgt werden. Sie können die Batterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel (in dem auch Batterien verkauft werden), unabhängig vom Kauf neuer Batterien, kostenfrei zurückgeben.
Von uns erhaltene Batterien und Akkumulatoren können Sie nach Gebrauch bei uns nur während unserer Betriebszeiten unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden. Die Rücksendung der Batterie ist zu richten an:
BeeGon, Florenz-Sartorius-Str. 5, 37079 Göttingen.
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (Anlage zu § 17 Abs. 1 BattG) deutlich erkennbar gekennzeichnet. In der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des entsprechenden Schadstoffes.
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.